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Gedanken, Ideen, Meinungen und Senf von Markus Tofalo

Flüsterbeläge, Schallschutzwände oder Temporeduktionen?

Zurzeit werden im ganzen Land Strassen lärmsaniert. Dabei geht es um die Einhaltung des Lärmschutzgrenzwerts. Am günstigsten lässt sich dieser durch Geschwindigkeitsreduktionen erreichen. Im Kanton St.Gallen wurden diese Massnahme vom Kantonsrat faktisch verboten. Stattdessen wird auf lärmarme Beläge (Flüsterbeläge) gesetzt. Tempo 30 ist wenigstens punktuell die bessere Lösung. Schallschutzwände sollten innerorts tabu sein.

laermschutz tempo 30 belagseinbau

 

Gemäss Umweltschutzrecht des Bundes sind Verkehrsanlagen lärmtechnisch zu sanieren, wenn sie gestützt auf Art. 16 des Umweltschutzgesetzes (USG), insbesondere Art. 13 ff der Lärmschutz-Verordnung (LSV), den Vorschriften nicht genügen. Die Kantone sind verpflichtet die Lärmbelastungen entsprechen zu reduzieren.

Die Lärmemissionen sind abhängig von:

  • Motor: Elektrisch angetrieben Fahrzeuge sind grundsätzlich leiser, in Steigungen sind Verbrennermotoren deutlich lauter als im Gefälle.
  • Pneubreite: Breite Pneus erzeugen mehr Lärm als schmale. So ist ein 30 km/h schnelles Velo kaum hörbar im Gegensatz zu einem gleich schnell fahrenden elektrischen SUV.
  • Pneuprofil: Winterpneus sind lauter als Sommerpneus.
  • Strassenbelag: Mit lärmarmen Belägen (Flüsterbelägen) lässt sich Lärm reduzieren.
  • Gleichmässige Geschwindigkeit: häufiges Beschleunigen und Abbremsen erzeugt mehr Lärm.
  • Bauart der Carosserie: moderne Fahrzeuge fahren ruhier als ältere Modelle.

In den Berichten zu den einzelnen Lärmschutzprojekten begründet das Tiefbaumt St.Gallen konkret seine vorgeschlagenen Massnahmen. Mit der Wahl der Massnahmen hält es sich gezwungenermassen an die Vorgaben des Kantonsrats. Dieser hat mit dem 18. Strassenbauprogramm beschlossen, dass auf Tempo-30-Abschnitte zu verzichten ist. Stattdessen hat ein Einbau lärmarmer Beläge zu erfolgen. «Sind Tempo-30-Zonen aus Sicherheitsgründen ausnahmsweise erforderlich, darf dadurch die Leistungsfähigkeit der Strasse nicht eingeschränkt werden. Eine ausnahmsweise erforderliche Beschränkung der Leistungsfähigkeit einzelner Abschnitte ist im umliegenden Strassennetz mindestens auszugleichen.» Eine absurde Formulierung.

Lärm ist an der Quelle zu bekämpfen.

Dieser Kantonsratsbeschluss verstösst gegen derzeit gültiges Bundesrecht und gegen einen Bundesgerichtsentscheid. Das Bundesgericht stützt Tempo 30 als Lärmschutzmassnahme und gewichtet den Gesundheitsschutz der Anwohnerinnen und Anwohner oft höher als die Flüssigkeit des Verkehrs. Neue Urteile bestätigen, dass Tempo 30 zur Lärmminderung rechtmässig sind, wenn Immissionsgrenzwerte überschritten werden. Ein Beispiel.

Mögliche Massnahmen zur Lärmreduktion

  • Massnahmen an der Quelle
    • Verkehrsmanagement
    • Nachtfahrverbote und Lastwagenverbote
    • Lärmmindernde Beläge
    • Reduktion der signalisierten Geschwindigkeit
    • Verbot von Mofas: Töffli verursachen mit ihrer veralteten Technologie übermässig viel Lärm. Sie lassen sich ohne Einschränkungen druch E-Bikes ersetzen.
  • Massnahmen im Ausbreitungsbereich
    • Lärmschutzwände: Sie wirken trennend und abweisend. Bei geringem Abstand von Fenstern können sie sich negativ auf das Wohlbefinden der Bewohnerinnen und Bewohner auswirken.
    • Einhausungen oder Tunnels
  • Schallschutzmassnahmen an Gebäuden
    • Pflichteinbau von Schallschutzfenstern: Fenster nicht mehr langzeitig öffnen zu können ist besonders in der warmen Jahreszeit eine Nutzungseinschränkung für Räume, in denen gearbeitet oder geschlafen wird.
  • Umnutzung von Gebäuden: Wegzug kann keine Option sein

Geschwindigkeitsreduktionen sind lärmarmen Belägen vorzuziehen

Tempo 30 ist die günstigste Massnahme zur Einhaltung der Lärmschutzgrenzwerte. Eine Reduktion von 50 auf 30 km/h senkt den Lärmpegel um ca. 2 bis 4,5 dB, was akustisch einer Halbierung des Verkehrsaufkommens gleichkommt.
Temporeduktionen würden auch die hohe Anzahl Erleichterungsanträge bei Lärmsanierungsprojekten reduzieren. Mit Erleichterungsanträgen ersucht der Kanton St.Gallen, Liegenschaften, bei denen mit den vorgesehenen Massnahmen der Grenzwert nicht erreicht werden kann, auf dessen Einhaltung zu verzichten.

In kurzen, besonders lärmbetroffenen Bereichen ist eine Geschwindigkeitsbegrenzung zumutbar.


Die Leistungsfähigkeit einer Strasse
wird durch eine Temporeduktion auf 30 km/h kaum spürbar beeinträchtigt. Die Kapazität bei 30 km/h ist gemäss Untersuchungen (z.B. ETH, IVT) lediglich um etwa 5 bis 15% geringer als bei 50 km/h, da der geringere benötigte Sicherheitsabstand den Geschwindigkeitsverlust zu einem grossen Teil ausgleicht.

Im urbanen Raum rollt der Verkehr flüssiger, was sich sogar positiv auf Durchfahrzeiten auswirken kann. Die verschiedenen Vorteile sind auch in Verkehrsgutachten des Kantons ausgeführt.

Andere Kantone und auch das Ausland sind diesbezüglich weniger stur. Sie setzen auf lebenswertere Zentren und habend damit Erfolg. Tempo 30 im Dorfzentrum steigert die Aufenthaltsqualität, reduziert Lärm sowie Schadstoffe und erhöht die Verkehrssicherheit. Es fördert die aktive Mobilität und verwandelt Strassen in belebtere, sicherere Räume, besonders in zentralen Bereichen.

 

Tempo 30 in Freiburg im Breisgau
In Freiburg im Breisgau (DE) ist sogar die vier- bis sechsspurige B31 im Zentrum auf 30 km/h signalisert.
Die Durchsetzung und Akzeptanz  ist jedoch bei Ausbauten dieser Art schwieriger.
(Bild: Google)


Attraktivitätssteigerung von Dorfzentren

Temporeduktionen bieten zusätzliche Nebeneffekte. Neben einem Sicherheitsgewinn ist vor allem die Möglichkeit der aufenthaltsberechtigten Strassenraumgestaltung zu erwähnen. In Dorfzentren, im Umfeld von Geschäften, öffentlichen Einrichtungen, Restaurants, ÖV-Hubs, Pärken und Plätzen wäre eine einladende Gestaltung, welche dem Dorfleben – und somit auch der Dorfwirtschaft – dienlich ist, äusserst sinnvoll. Solche Abschnitte sind selten länger als 200m.

30 km/h auf einer Länge von 200m sollte immer zumutbar sein!

 

Walenstadt Tempo 30
Ein aktueller Vorstoss im St.Galler Kantonsrat verlangt, dass auch auf Gemeindestrassen 1. Klasse keine Tempo-30-Zonen mehr realisiert werden dürfen. Einladende Strassenraumgestaltungen, wie hier in Walenstadt, würden somit verunmöglicht.

 

Auf lärmarme Strassenbeläge (Flüsterbeläge) ist zu verzichten.

Die Nachteile von Flüsterbelägen überwiegen die Vorteile, u.a. auch erwähnt im technischen Bericht:

  • Teurer gegenüber konventionellen Belägen.
  • Die geräuschmindernde Wirkung nimmt mit der Zeit deutlich ab, da die offenporige Struktur verschmutzt und Poren verstopfen. Beispiele werden im Technischen Bericht zum Lärmsanierungsprojekt Berneck unter Punkt 5.1. erwähnt: Ein 2022 eingebauter Belag «weist über die Nutzungsdauer eine Emissionspegelreduktion von mindestens 2 dB(A) gegenüber dem durchschnittlichen Belagsverhalten auf.»
  • Die beschleunigte Abnützung der Beläge – insbesondere verursacht durch schwere Fahrzeuge und den Einsatz von Schneeketten – sowie Frost führen zu einer deutlich verkürzten Lebensdauer und erhöhten Unterhaltskosten.
  • Umwelt: Die verkürzten Erneuerungsintervalle wirken sich negativ auf die Umwelt und die Erreichung der Klimaziele aus.
  • Erhöhter Wartungsaufwand: Aufgrund von Kornausbrüchen (Abbröckeln von Asphaltstücken) müssen sie öfter repariert oder ersetzt werden.
  • Recycling: Diese Beläge eignen sich aufgrund ihrer feinen Kornstruktur nicht ohne Weiteres für klassisches Asphalt-Recycling (RAP). Es fällt somit Deponiematerial an.
  • Winterdienst: Die Wirkung von Salzen ist wegen der offenen Poren schlechter.
  • Bei niedrigen Geschwindigkeit ist die Wirkung gering.


Die Entwicklung von Flüsterbelägen ist nicht nicht abgeschlossen. Sie werden besser. Doch das Argument der besseren und schöneren Strassengestaltung wenigstens in Ortszentren spricht für Tempo 30.

Die grosse Frage ist, wie lange sie flüstern, Der Bund

Strassenbau den Gegebenheiten anpassen – nicht umgekehrt

Umgestaltung von Hauptstrassen

 

 

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