Zurzeit werden im ganzen Land Strassen lärmsaniert. Dabei geht es um die Einhaltung des Lärmschutzgrenzwerts. Am günstigsten lässt sich dieser durch Geschwindigkeitsreduktionen erreichen. Im Kanton St.Gallen wurden diese Massnahme vom Kantonsrat faktisch verboten. Stattdessen wird auf lärmarme Beläge (Flüsterbeläge) gesetzt. Tempo 30 ist wenigstens punktuell die bessere Lösung. Schallschutzwände sollten innerorts tabu sein.

Gemäss Umweltschutzrecht des Bundes sind Verkehrsanlagen lärmtechnisch zu sanieren, wenn sie gestützt auf Art. 16 des Umweltschutzgesetzes (USG), insbesondere Art. 13 ff der Lärmschutz-Verordnung (LSV), den Vorschriften nicht genügen. Die Kantone sind verpflichtet die Lärmbelastungen entsprechen zu reduzieren.
In den Berichten zu den einzelnen Lärmschutzprojekten begründet das Tiefbaumt St.Gallen konkret seine vorgeschlagenen Massnahmen. Mit der Wahl der Massnahmen hält es sich gezwungenermassen an die Vorgaben des Kantonsrats. Dieser hat mit dem 18. Strassenbauprogramm beschlossen, dass auf Tempo-30-Abschnitte zu verzichten ist. Stattdessen hat ein Einbau lärmarmer Beläge zu erfolgen. «Sind Tempo-30-Zonen aus Sicherheitsgründen ausnahmsweise erforderlich, darf dadurch die Leistungsfähigkeit der Strasse nicht eingeschränkt werden. Eine ausnahmsweise erforderliche Beschränkung der Leistungsfähigkeit einzelner Abschnitte ist im umliegenden Strassennetz mindestens auszugleichen.» Eine absurde Formulierung.
Dieser Kantonsratsbeschluss verstösst gegen derzeit gültiges Bundesrecht und gegen einen Bundesgerichtsentscheid. Das Bundesgericht stützt Tempo 30 als Lärmschutzmassnahme und gewichtet den Gesundheitsschutz der Anwohnerinnen und Anwohner oft höher als die Flüssigkeit des Verkehrs. Neue Urteile bestätigen, dass Tempo 30 zur Lärmminderung rechtmässig sind, wenn Immissionsgrenzwerte überschritten werden. Ein Beispiel.
Tempo 30 ist die günstigste Massnahme zur Einhaltung der Lärmschutzgrenzwerte. Eine Reduktion von 50 auf 30 km/h senkt den Lärmpegel um ca. 2 bis 4,5 dB, was akustisch einer Halbierung des Verkehrsaufkommens gleichkommt.
Temporeduktionen würden auch die hohe Anzahl Erleichterungsanträge bei Lärmsanierungsprojekten reduzieren. Mit Erleichterungsanträgen ersucht der Kanton St.Gallen, Liegenschaften, bei denen mit den vorgesehenen Massnahmen der Grenzwert nicht erreicht werden kann, auf dessen Einhaltung zu verzichten.
In kurzen, besonders lärmbetroffenen Bereichen ist eine Geschwindigkeitsbegrenzung zumutbar.
Die Leistungsfähigkeit einer Strasse wird durch eine Temporeduktion auf 30 km/h kaum spürbar beeinträchtigt. Die Kapazität bei 30 km/h ist gemäss Untersuchungen (z.B. ETH, IVT) lediglich um etwa 5 bis 15% geringer als bei 50 km/h, da der geringere benötigte Sicherheitsabstand den Geschwindigkeitsverlust zu einem grossen Teil ausgleicht.
Im urbanen Raum rollt der Verkehr flüssiger, was sich sogar positiv auf Durchfahrzeiten auswirken kann. Die verschiedenen Vorteile sind auch in Verkehrsgutachten des Kantons ausgeführt.
Andere Kantone und auch das Ausland sind diesbezüglich weniger stur. Sie setzen auf lebenswertere Zentren und habend damit Erfolg. Tempo 30 im Dorfzentrum steigert die Aufenthaltsqualität, reduziert Lärm sowie Schadstoffe und erhöht die Verkehrssicherheit. Es fördert die aktive Mobilität und verwandelt Strassen in belebtere, sicherere Räume, besonders in zentralen Bereichen.

In Freiburg im Breisgau (DE) ist sogar die vier- bis sechsspurige B31 im Zentrum auf 30 km/h signalisert.
Die Durchsetzung und Akzeptanz ist jedoch bei Ausbauten dieser Art schwieriger. (Bild: Google)
Temporeduktionen bieten zusätzliche Nebeneffekte. Neben einem Sicherheitsgewinn ist vor allem die Möglichkeit der aufenthaltsberechtigten Strassenraumgestaltung zu erwähnen. In Dorfzentren, im Umfeld von Geschäften, öffentlichen Einrichtungen, Restaurants, ÖV-Hubs, Pärken und Plätzen wäre eine einladende Gestaltung, welche dem Dorfleben – und somit auch der Dorfwirtschaft – dienlich ist, äusserst sinnvoll. Solche Abschnitte sind selten länger als 200m.
30 km/h auf einer Länge von 200m sollte immer zumutbar sein!

Ein aktueller Vorstoss im St.Galler Kantonsrat verlangt, dass auch auf Gemeindestrassen 1. Klasse keine Tempo-30-Zonen mehr realisiert werden dürfen. Einladende Strassenraumgestaltungen, wie hier in Walenstadt, würden somit verunmöglicht.
Die Nachteile von Flüsterbelägen überwiegen die Vorteile, u.a. auch erwähnt im technischen Bericht:
Die Entwicklung von Flüsterbelägen ist nicht nicht abgeschlossen. Sie werden besser. Doch das Argument der besseren und schöneren Strassengestaltung wenigstens in Ortszentren spricht für Tempo 30.
Die grosse Frage ist, wie lange sie flüstern, Der Bund
Strassenbau den Gegebenheiten anpassen – nicht umgekehrt
Umgestaltung von Hauptstrassen