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Vorwärts

Gedanken, Ideen, Meinungen und Senf von Markus Tofalo

Verschlechterung für Velofahrende – gefährlich für Fussgänger

Sie ist eine der stark frequentierten Kreuzungen im Kanton. Bei grossem Verkehrsaufkommen bilden sich lange Rückstaus. Es herrscht Handlungsdruck. Das vorliegende Projekt hat für Velofahrende und auch für den Fussverkehr einen schwerwiegenden Mangel: Velofahrende werden durch den Wartebereich von Fussgängerinnen und Fussgängern geführt.

kein radweg auf trottoir

Die folgenden Ausführungen gelten nicht nur spezifisch für diese Kreuzung in Uzwil. Ich fordere ein Umdenken seitens der Verkehrsplanerinnen und -planer:

Velofahrende gehören nicht auf Trottoirs. Es ist Zeit, dass dies auch auf kantonaler Ebene in St.Gallen erkannt wird.
Und wenn dies unvermeidbar ist, darf es keine Benützungpflicht geben.

Besonders stossend ist, das Velofahrende aaus Richtung Autobahn unmittelbar vor der Kreuzung auf das Trottoir geleitet werden und nach der Kreuzung dieses wieder verlassen sollen. Warum dürfen sie nicht auf der Strasse bleiben?

Die Notwendigkeit, dass diese Kreuzung umgebaut werden muss, kann nicht abgestritten werden. Auch dass sie velofreundlicher gestaltet werden kann, nicht. Ziel ist es ja, den Anteil des Veloverkehrs am Modalsplit zu erhöhen. Angesprochen sind im besonderen Pendler und Alltagsvelofahrende. Sie wählen das Velo als Verkehrsmittel u.a. auch, weil sie damit schnell von A nach B gelangen. Sie erreichen auch ohne E-Bike Geschwindigkeiten von 25 bis 30 km/h oder mehr. Sowohl für sie, aber auch für den Fussgängerinnen und Fussgänger ist es absolut störend, sich die gleiche Ebene zu teilen.

Konkret stört an dieser Kreuzung, dass zwar manche Velospuren vernünftigerweise auf der Strasse angelegt sind, sie aber im Kreuzungsbereich auf das Trottoirniveau führen, ausgerechnet durch Bereiche mit vor Rotlichtern wartenden Fussgängerinnen und Fussgängern. Allein schon die Inkonsequenz, Strasse und Trottoir irritiert und sorgt nebenbei auch nicht gerade für geringere Kosten und weniger Unfallgefahr. Die Situation ist höchst unkomfortabel für Zu-Fuss-Gehende, aber auch für Velofahrende. Die zu überfahrenden Niveauwechsel sind noch das geringste Übel.

Warum Velos nicht auf Trottoirs gehören

  1. Konflikte mit dem Fussverkehr sind vorprogrammiert.
  2. «Die gängige Praxis der Verkehrsplaneneden, die Velofahrer durch das Rad-/Fusswegwegsignal nicht nur dazu zu berechtigen, sondern sogar dazu zu verpflichten, das Trottoir zu benutzen, vermag sich nicht auf Art. 33 Abs. 4 SSV abzustürzen und widerspricht Art. 43 Abs. 2 SVG; sie ist also verordnungs‐ und insbesondere gesetzeswidrig,» aus einem «Velos-auf-dem-Trottoir»-Rechtsgutachten zuhanden der Stadt Zürich, erstattet von: Prof. Dr. iur. Alain Griffel, Ordentlicher Professor für Staats‐ und Verwaltungsrecht mit Schwerpunkt Raumplanungs‐, Bau‐ und Umweltrecht an der Universität Zürich.
    Rechtsgutachten von: Prof. Dr. iur. Alain Griffel
  3. Als Velofahrender kann man sich im Gegensatz zu Radstreifen auf der Strasse nicht auf das Vortrittrecht verlassen. Vorsicht verlangt eine langsamere Fahrt mit Stop and Go.
  4. Baulicher Hindernisse wie Rampen - auch solche ohne Randsteine – und enge Radien verhindern eine flüssige Fahrt
  5. Die Abzweizmöglichkeit ist wegen hoher Bordsteine nicht überall gewährleistet.
  6. Überholen langsamerer Velofahrenden ist schwieriger bis nicht möglich.
  7. Der Winterdienst ist aufwendiger, es werden nie alle Verkehrsbeziehung frei gemacht. Oft sind solche Radstreifen im Winter nicht benützbar.
  8. An Knoten mit Lichtsignalanlagen entstehen durch die zusätzlichen Verkehrsbeziehungen mehr und längere Wartezeiten für alle Verkehrsteilehmenden.

Letzterer Punkt liesse sich vermeiden, indem sich Velofahrende auf jeder Spur jeweils rechts des MIV einordnen könnten und mit diesem zusammen Grün hätten. Unsicheren Velofahrenden bliebe immer noch die Option, sich im Rahmen des Fussverkehrs über die Kreuzung zu bewegen.

Die minimalste Forderung routinierter Velofahrender, wenn schon solche Veloschikanen gebaut werden, ist die Befreiung von der Benützungspflicht.


Aktuelles Projekt

Ohne die effektiven Zahlen zu kennen, kann davon ausgegangen werden, dass die am meisten nachgefragten Verkehrsbeziehungen für Velofahrende Niederuzwil – Oberbüren ist. Ausgehend davon könnte mit dieser Lösung gelebt werden.

Aber auch wenn hier aufgrund der verkehrlichen Situation den Velofahrenden eine unschöne Lösung präsentiert wird, darf diese Beispiel nicht die Regel sein. Velofahrende dürfen nicht durch Fussverkehrbereiche geführt werden – schon gar nicht durch Wartebereiche, wie dies hier für Velofahrende aus Richtung Autobahn der Fall ist.

uzwil augarten projekt

Dieser Plan wäre aus Sicht von Velofahrenden abzulehnen.

Eine gute Lösung wäre eine Unterführung Oberbüren – Niederuzwil für Velo- und Fussverkehr – aber bitte baulich getrennt und so ausgebildet, dass Velofahrende sie zügig und ohne Fussgängerinnen und -gänger zu gefährden, durchfahren können.
Ein Tunnel wird allerdings aus Kostengründen leider abgelehnt, was nachvollziehbar ist.

Velofreundlichere Variante

uzwil augarten velofreundlich

Radstreifen werden auf der Strasse geführt. Velofahrende haben sich jeweils rechts der entsprechenden MIV-Spur einzuordnen. Gerade Velofahrende, welche aus Richtung Autobahn kommen und somit eine stark "MIV-belastete" Strasse wählten, verfügen über genügend Routine, einen Spurwechsel vornehmen zu können.

Glücklicherweise sind die Linksabbieger wenig nachgefragt, womit auf diese Spur verzichtet werden kann. Eine Führung über die Fussgängerstreifen wäre möglich, die Benützung der MIV-Spuren darf aber für Velofahrende nicht verboten sein.

Das Problem an dieser Variante ist der Konflikt zwischen dem geradeaus fahrenden Veloverkehr und dem rechtsabbiegenden Autoverkehr, der vom Autobahnanschluss kommt, was den rechts abbiegenden Velofahrenden unverhältnismässig lange Rotphasen beschwert. Die Spuren müssten also getrennt werden, was zu dieser Lösung führt, die jedoch mehr Platz benötigt.

Eine mögliche Alternative

Eine mögliche Lösung, um wegen Velofahrenden aus Richtung Autobahn nach Oberuzwil nicht den MIV zu lange rot schalten zu müssen wäre, sie über die unten blau eingetragene Route fahren zu lassen. Der Weg ist zwar weiter, aber unter diesen Umständen vertretbar. Die Verkehrsbeziehung Autobahn – Oberuzwil wird von Radfahrenden wohl nicht allzu oft nachgefragt.

uzwil augarten velo alternative
Grafiken: Markus Tofalo, Basis: Kanton St.Gallen

Vorlage dazu im Kantonsrat

 

 

Radstreifen auf Trottoirs – zur Schleichfahrt verdonnert

Langsamverkehr gibt es nicht

Keine Radwege auf Trottoirs: Rechtsgutachten

 

Nachtrag nach Ablehnung im Kantonsrat

20.4.2021

Es ist nicht so, dass bei der Kreuzung Augarten kein Handlungsbedarf besteht. Das vorliegende Projekt war aber zuwenig zielführend. Zu begrüssen waren die Abwassermassnahmen. Für den Fuss- und Veloverkehr auf der Achse Oberbüren – Uzwil war aber keine effektive Verbesserung ersichtlich. Weiterhin wurde an Mischflächen für Velofahrende und Fussgängerinnen festgehalten, obwohl Verbände und ein Rechtsgutachten davon abraten.

Will man die Kapazität dieser Kreuzung erhöhen, wäre eine Unterführung für den Velo- und Fussverkehr auf der Achse Oberbüren – Uzwil prüfenswert. Diese Entflechtung würde die Grünphasen für den ÖV und den MIV erhöhen.

 

 

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