Das Thema wird sicherlich auch dieses Jahr wieder für Ärger sorgen. Ein schöner Sommerabend. Draussen ist gemütlich gestuhlt. Der Grill brutzelt. Feine Drinks verführen – das andere Geschlecht auch. Und ein DJ untermalt die gediegene Szenerie mit chilliger bis animierender Musik. Spätestens um 22 Uhr muss das Ganze abgebrochen werden.
In den wenigsten Fällen gelingt es, den bis dahin gewonnenen Stimmungspegel drinnen auf gleichem Niveau zu halten. Wenigstens an den Wochenenden sollte die Vernunft über das Gesetz siegen. Sogar die als stark bereglementiert bekannten Zürcher können ihre Strassencafés in einigen Quartieren bis Mitternacht und noch länger betreiben. Warum? Die Masse bestimmt. 50 Leute lassen sich weg weisen – 3 mal 50 vielleicht auch. Sind aber 10 Gruppen à 50 Leute am chillen (es muss und soll ja keine dB-Schlacht sein!), so wird das Durchsetzen der absoluten Nachtruhe schon schwieriger.
Danke, FRANZ WELTE. In seinem «Kommentar der Woche» zum Thema «Toleranz und Konsequenz» in den ST.GALLER NACHRICHTEN bringt es der Chefredaktor dieser Zeitung auf den Punkt. Kurz zusammengefasst erwartet er von der Öffentlichkeit und den Behörden: Konsequentes Vorgehen bei Rechtsbrüchen, von Vandalismus bis insbesondere Gewalt, aber auch Toleranz, wenn es darum geht, der Jugend auch einmal Partys und Musik im Freien zu gestatten. St.Gallen setzt ja bekanntlich die 22-Uhr-Ruhezeit strikte durch. Politische Opposition dagegen gibt es wenig. Die Stadtparlamentarier sehen anscheinend keinen Handlungsbedarf. Anders Arbon. In der Bodensee-Küstenstadt wird zurzeit diskutiert, ob im August Gartenbeizen bis Mitternacht geöffnet bleiben dürfen. Das wäre ein klarer Standortvorteil für Arbon. Vernünftig wäre es.