Der Gebühren- und Vorschriftendschungel im Zusammenhang mit Public-Viewings und im Speziellen mit jenen zur aktuellen Fussball-EM («UEFA Euro 2016») ist mir ein Dorn im Auge. Veranstalter von Public-Viewings müssen je nach Grösse ihres Screens, Anzahl Besucher und Eintritt, den diese bezahlen, Abgaben an UEFA und SRF via die Verwertungsgeseschaft SUISA entrichten. Zu unrecht, wie ich meine. (Bild: Marktplatz St.Gallen)
Ich verstehe nicht, warum hier zusätzliche Gebühren erhoben werden dürfen? Es versteht sich von selbst, dass sich dies in den Getränke- und Foodpreisen niederschlagen muss. Diese Abgaben müssten nicht sein und sie sind nach meinem Rechtsempfinden auch nicht fair.
Warum: Für die Schweiz kauft die SRG die Rechte beim Veranstalter, in diesem Fall die UEFA, ein. Damit wir die einzelnen Spiele am TV und Radio geniessen dürfen, bezahlen wir Radio- und Fernsehgebühren (Billag). Neben der UEFA werden damit auch die Leistungen von SRF beglichen. Worin liegt nun für die UEFA oder SRF der Unterschied, ob 500 Personen alleine zuhause oder zusammen an einer Public-Viewing-Veranstaltung ein Fussballspiel schauen?
An der Gesamtzahl der Zuschauer ändert sich dadurch nichts. Und wenn auch: Jeder hat ja bereits via Billag für dieses Spiel bezahlt, unabhängig, ob er oder sie es konsumiert.
Findige Public-Viewing-Veranstalter könnten nun einfach auf die Leinwand verzichten! Sie stellen ein Festzelt auf, verkaufen Bier und Grilladen. Jeder der 500 Besucher schaut sich das Spiel via Livestream auf seinem Handy an. (Dass dazu die Mobilfunkkapazität erhöht werden müsste, sei für dieses Gedankenspiel nebensächlich. Es könnte auch jeder sein kleines TV-Gerät mit DVB-T Empfang dabei haben.) In diesem Fall würden für den Veranstalter keine Gebühren anfallen. Zeigt nicht dieses Beispiel im Besonderen die Absurdität, solcher Gebühren!