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Vorwärts

Gedanken, Ideen, Meinungen und Senf von Markus Tofalo

Volle Gleichberechtigung von Velos – Mein Velomanifest

Der Begriff «Langsamverkehr» wird im Gegensatz zum MIV, «motorisierte Individualverkehr», angewendet für langsamen und unmotorisierten Verkehr. Unter diesem Begriff wird alles verstanden, was sich langsam auf den Strassen bewegt: Fussgängerinnen und Fussgänger, Velofahrende, Skaterinnen und Skater, Trottinetts usw. Doch diese alle in einer Gruppe zusammenzufassen ist falsch.

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Velofahrende erreichen auch ohne Strom 25 bis über 30 km/h, mit sowieso und noch mehr. Sie sind also nicht «langsam», noch haben alle keinen Motor. Warum sollte also ein E-Bike kein Teil des motorisierten Individualverkehrs sein? Es ist individuell und motorisiert.

Der öffentliche Verkehr (ÖV) in der Stadt hat eine Durchschnittsgeschwindigkeit von 35 bis 40 km/h, der MIV bewegt sich in der gleichen Grössenordnung, beide fahren in Ausnahmefällen schneller, doch über 50 km/h dürfen auf Durchgangsstrassen beide nicht, in den Quartieren gilt gar fast flächendeckend Tempo 30.

Der Geschwindigkeitsunterschied vom Velo zum Auto ist somit geringer als vom Velo zum Fussverkehr. Warum sollen den Velos und Fussverkehr zum Langsamverkehr zusammengefasst werden?

Erkenntnis: Der Begriff «Langsamverkehr» ist aus der Perspektive der Autofahrenden entstanden.

Mit «Langsamverkehr» ist alles gemeint, was aus Sicht der Automobilisten auf der Fahrbahn von Autos stört.

Es ist daher nachvollziehbar, warum die Freunde des Autoverkehrs Velowege und somit die Entflechtung von MIV und Langsamverkehr fördern wollen. Unter dem Ausdruck «Erreichbarkeit der Stadt» sammeln sie in St.Gallen (andernorts sinngemäss) alles, was dem Auto seinen Stellenwert sichert bzw. das verlorene Terrain zurückbringt:

  • Umsetzung der Engpassbeseitigung mit dem Bau der Teilspange Güterbahnhof
  • Keine Pförtneranlagen an den Stadteingängen
  • Kein Mobilitypricing, ein Lenkungsmittel, um den MIV innerorts zu drosseln. Die dadurch gewonne Entlastung kommt wiederum jenen zugute, die auf ein Auto oder einen LKW nicht verzichten können.
  • Genügend Parkplätze in Gehdistanz der Ziele. Dass man in der Shoppingarena gleich viele Fussmeter zurücklegt wie von den meisten Parkgaragen zur Marktplatzrondelle, ignorieren sie dabei grosszügig.
  • Förderung der S-Bahn, was verbunden ist mit dem einem Abbau von parallelen Buslinien – das trage ich teilweise mit, weil es einen effektiven Mehrwert für ÖV-Benützende bieten kann und auch deren Tür-zu-Tür-Wegzeit verkürzt.
  • Förderung von Velowegen, damit diese fahrenden Hindernisse weg von der Strasse sind. So waren im vergangenen Wahlkampf mehrmals Aussagen zu hören, dass Velos «Alternativrouten» durch Quartiere angeboten werden sollten – übersetzt: Haut ab von den Hauptachsen!

Warum ich nicht gedenke, diesen Wunsch zu erfüllen

  • Die Hauptachsen sind trotz immer mehr Rotlichtern auch für Velofahrende oft die schnellsten Routen.
    Sie haben weniger Höhendifferenzen.
  • Auf Hauptachsen lässt es sich vergleichsweise gefahrlos schnell fahren, während auf Quartierstrassen mit Rechtsvortritten Hofeinfahrten, spielenden Kinder und unachtsamen Fussgängern gerechnet werden muss.

Echte Veloförderung

Das Velo ist Teil des Gesamtverkehrs. Es darf gleichberechtigt auf allen Strassen fahren. Gleichberechtigt heisst, bezüglich Distanz und Wartezeiten dürfen Velofahrende keine längeren Wege zurücklegen müssen als Autofahrende. Klare Trennung zwischen Velo- und Fussverkehr.

Zusätzliche echte Schnellwege begünstigen für Velofahrende ein schnelleres Vorwärtskommen gegenüber Autos und Bus. Entsprechendes kann von echten Velowegen erwartet werden:

  • Absolute Vortrittsberechtigungen gegenüber Quartierstrassen
  • Absolute bauliche Trennung vom Fussverkehr, also Trottoirs entlang von Velowegen oder Gehverbot
  • Keine Querrandsteine oder andere -versätze und keine holprigen Beläge.
  • Und ganz wichtig: Keine Benützungspflicht
  • Gedeckte Parkplätze; Parkieranlagen, die an den Velos keine Schäden und Kratzer hinterlassen

Kostenwahrheit

Das Verursacherprinzip ist immer wieder eine willkommene Begründung, um Kosten von der Allgemeinheit wegzuwälzen.
So wie Autos National- und Kantonsstrassen durch Mineralölsteuer und Autobahnvignette finanzieren, wäre eine Finanzierung der effektiven Veloschnellwege durch die Velofahrenden für mich durchaus denkbar. z.B. mittels Wiedereinführung von Velonummern. Somit wäre auch dem Strassenverkehrsrowdietum Einhalt geboten und die Fahrzeuge wären registriert, was wiederum den Diebstahl eindämmen könnte.

Sicherheit

Mit dem Argument Sicherheit lassen sich alle verlangsamenden Elemente auf Velorouten begründen.
Zu wünschen wäre eine Routineabfrage für sämtliche folgende Massnahmen: Würde eine solche adäquat auch für den MIV so gebaut?

  • Lange Rotlichtphasen
  • Harte Randsteine?
  • Enge Kurvenradien?
  • Benutzungspflicht für Umwege?
  • Warteräume von Buspassagieren auf der Fahrbahn?

Die Kinder wachsen zunehmen behüteter auf. Gefahren lauern überall, vor allem im Strassenverkehr. Unsereiner lernte schon früh, sich im Strassenverkehr einzuordnen. Heute werden Kinder von ihren Helikoptereltern dazu angehalten, die Strassen zu meiden, besser den Bus zu nehmen als das Velo. Dabei ist es nicht so, dass der Strassenverkehr in den vergangenen 30 Jahren grundsätzlich gefährlicher wurde, im Gegenteil: Das Gefahrenbewusstsein wurde geschärft und Höchstgeschwindigkeiten wurden reduziert.
Eine Durchmischung im Verkehr ist für die nachwachsende Generation immer weniger vorstellbar. Dieses Phänomen ist im Ausland noch ausgeprägter. Doch diese Entwicklung läuft in die falsche Richtung.

Eine völlige Entflechtung ist nicht möglich

Selbst bei grosszügigstem Ausbau von Velowegen und Radstreifen wird die Mehrheit aller Starts und Ziele von Velofahrten nicht an solchen liegen. Die Mitbenützung von Strassen wird nie komplett vermieden werden können. Daher sollte das effektive Ziel lauten:

Gemischter Verkehr fördern und antrainieren

  • Keine Velowege und Velomassnahmen in Quartieren.
  • Wo 30 km/h gefahren wird, ist eine Separierung schon alleine wegen des Geschwindigkeitsunterschieds nicht nötig.
  • Keine Fahrvebote für Velofahrende auf Hauptstrassen.
  • Abschaffung der blauen Velowegtafel – also der Benützungspflicht von Umwegen
  • Den Begriff «Langsamverkehr» abschaffen!

 

Gehen schnelle Velofahrende vergessen?

Velos gehören nicht auf Trottoirs

velo und fussgaenger trennen

Am Lago Maggiore hat man es erkannt: Es gibt schnelle und langsame Velofahrende. Der Fussverkehr ist vor den schnellen Velofahrenden zu schützen und diesen ist ein ihren Möglichkeiten entsprechender Weg zu bieten. Das kann auch eine Hauptstrasse sein. Eine blaue Tafel, also eine Benützungspflicht, gibt es hier nicht.
"Langsamverkehr" als Bezeichnung für Velos und Fussgänger ist irreführend. "Langsamverkehr", wie ihn sich Planer und Politik mehrheitlich vorstellen, gibt es nicht.

Der ideale Veloweg

 


 

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