Die Meldung, dass auf MP3-Player eine Urheberrechtsabgabe erhoben werden soll, hat mich zuerst aufgeschreckt, später gar ziemlich erzürnt. Dass Musiker und deren Industrie mit ihrem Erzeugnis Geld verdienen ist ihr gutes Recht. Aber die Urheberrechtsabgabe ist doch schon beim Erwerb des Musikstücks, sei es auf CD oder online, bezahlt! Eine Abgabe auf MP3-Player ist daher ungerechtfertigt, genauso wie es befremdet, dass ich für CD-Rohlinge, auf denen ich meine Arbeiten archiviere oder für den Kauf meines Fotokopierers, mit dem ich meine selbstverfassten Mailings vervielfältige, zusätzlich bezahlen muss.
Unklar bleibt mir, wie diese MP3-Player-Abgabe begründet werden soll? Ist die für das Knacken des CD-Kopierschutzes, damit man seine rechtmässig erworbene Musik auch mobil hören kann? Oder ist sie für die als illegal bezeichneten Internet-Downloads? Kann man etwas illegal erworbenes überhaupt nachträglich verrechnen? Wohl kaum! Dies würde unweigerlich die illegale Handlung legitimieren. Oder hat schon einmal jemand von einer Bankraubabgabe gehört?
So und letzt verlange ich von jedem, der davon, was ich hier geschrieben habe weitererzählt eine Überweisung von CHF 0.10 auf das Postkonto…