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Gedanken, Ideen, Meinungen und Senf von Markus Tofalo

Können Unternehmen und Hotels Musik hören?

Für die Programme der SRG muss bezahlt werden. Musik konsumieren kostet. Das geht soweit in Ordnung. Die Arbeit der Macher soll schliesslich nicht gratis sein. Doch wer soll wie viel bezahlen? Ist es fair, dass ein Single-Haushalt gleich viel zahlt wie eine WG? Ist es korrekt, dass ich für die gleiche Leistung mehrfach bezahlen muss, zuhause, im Geschäft und in öffentlichen Bereichen?

 tv gebuehren unternehmen

Die Verrechnung von Radio- und TV-Gebühren oder Urheberrechtsabgaben für die Nutzung von Musik oder anderem Content ist konfus bis unfair. Ich bin für mehr Einfachheit und Logik. Dass bezahlt werden muss, bestreite ich keineswegs. Ich gehöre ja selber zu einer Branche dieses Segments.
Doch: entweder bezahlt man die private Nutzung pauschal durch den Einkauf auf Datenträger bzw. den Download, als Abogebühr für Streaming oder man mietet für eine bestimmte Nutzungsdauer.

Was nicht geht, ist mehrfaches Kassieren!

  • Man bezahlt die Radio- und TV-Gebühr privat, erhoben durch Serafe, früher Billag.
  • Unternehmen mit einem Umsatz über CHF 500'000.- bezahlen auch. In den meisten Fällen bezahlen also Unternehmen auch und somit indirekt auch ich, denn diese Ausgaben fliessen natürlich in die Gesamtkalkulation für Produkte und Löhne des Unternehmens ein.
  • Restaurants, Hotels oder Veranstalter von Public Viewings. Auch diese Kosten werden verständlicherweise weiter verrechnet, im Fall von Hotels auf die Zimmerkosten, bei Public Viewings auf die Konsumpreise oder den Eintritt.

Ich bezahle also mehrfach!

Dabei kann ich gleichzeitig nur einmal TV oder Musik konsumieren. Der Gleichzeitige Konsum privat, bei der Arbeit im Unternehmen oder an einem Event ist also unmöglich!

TV auf dem Smartphone ist mit meiner privaten Bezahlung abgegolten.

Wenn nun an einem Public Viewing alle das Fussballspiel, zwar zusammen an einem Ort, aber auf dem eigenen Smartphone anstatt auf einer Grossleinwand schauen, müsste der Veranstalter keine Gebühren für Rechte zahlen.

Oder: Ich nehme meinen Bluetooth-Speaker mit ins Hotelzimmer und konsumiere via Smartphone Musik via Streaming ab meinem Server zuhause (was ich tatsächlich überall mache). Das Erlebnis und die Art der Musiknutzung ist dieselbe, aber weil ich keine Hotelinfrastruktur verwende, also kein Hotel-TV oder -Radio brauche, wäre es für den Hotelbtreiber kostenlos. Mein Zimmer könnte ein Mü günstiger sein.

Ich bezahle sogar noch beim Kauf von Datenträgern, also leeren CDs oder Festplatten, und auch beim Kauf von Fotokopierern. Doch wer sagt denn, dass darauf immer geschützte Werke gespeichert oder damit vervielfältigt werden?

Gerade diesen Beispiele zeigen die Absurdität der Mehrfachbelastung auf. Richtig wäre: Wie beim Essen, beim Kleiderkauf oder beim Zug fahren – ich bezahle, was ich brauche und ich bezahle es nur einmal.

 

Weg mit der Belastung von Unternehmen, auch wenn es bei gleichbleibender Gesamtsumme der Gebühreneinnahmen den einzelnen Privaten mehr kosten würde. Das wäre konsequent. Musik hören können nur Menschen und dies nur einmal. Firmen, also juristische Personen, können das nicht! Also sollten diese auch nicht bezahlen müssen. Störend ist zudem die willkürlich gezogene Grenze beim Umsatz von 500'000 Franken. Darüber bezahlen, darunter nicht – das ist inkonsequent, denn ob Grosskonzern oder Kleinstbetrieb – der einzelne Mitarbeitende hört genau gleich viel. Viel mehr hängt die Radionutzung von der jeweiligen Tätigkeit und der Branche ab.

Ausnahmen sehe ich im Einsatz für Werbezwecke. Diese Nutzung ist jedoch eine andere als der blosse Konsum. Als weitere Ausnahme sehe ich, wenn durch das Abspielen von Musik oder Filmen ein Mehrwert geschaffen wird, für welchen der Kosument bezahlt, z.B. Kino, Bar, Club-Discothek oder auch verkaufsfördernde Ladenberieselung, sofern es sich dabei nicht um ein Radio- und TV-Programm handelt. Für dieses hat der Konsument ja bereist privat bezahlt.

Gründe, die für eine Verrechnug an Unternehmen sprechen:

Zu den Entscheidungsgrundlagen in Unternehmen gehören zuverlässige, neutrale News aus Politik und Wirtschaft. Ein wesentliches Kriterium für die Standortwahl ist politische Stabilität und Rechtssicherheit. Für beides sind unabhängige, öffentlich rechtliche Medien unabdingbar.

Doch: gilt das nicht für alle? Auch für jede Privatperson? Wäre es also nicht legitim und in der Abwicklung einfacher, man würde die Radio- und TV-Gebühr über die direkte Bundessteuer oder die Unternehmenssteuer erheben, damit einen Fond speisen, der die vom Staat bestellten öffentlichen Leistungen an die Anbieter, z.B. die SRG, abgeltet – ähnlich wie das auch mit dem öffentlichen Verkehr gehandhabt wird?

Ein weiteres Ärgernis bahnt sich mit dem neuen Urheberrecht der EU an.

Für die Bezahlung von Nutzungsrechten ist jeder einzelne verantwortlich.

Provider, Webhositing-Anbieter, Hoster von Videokanälen wie Youtube oder Clouddienste können nicht die Verantwortung übernehmen für die Daten, welche ihre Kunden bei ihnen lagern oder dritten zugänglich machen. Genauso wenig kann der Werbeprospektzusteller verantwortlich sein für die Inhalte, der von ihm in unsere Briefkästen eingeworfenen Drucksachen. Auch auf diesen könnte sich urheberrechlich geschützte Fotos oder Texte befinden.

Für eine Urheberrechtsverletzungen im Internet ist einzig und allein der Absender verantwortlich – anders geht es nicht.

Die Unmengen an Daten können von den Serviceanbietern schlicht nicht kontrolliert werden, es sei denn, er verwendet Uploadfilter, die die Inhalte beim Upload prüfen und gegebenenfalls sperren.

Ich bin aber auch kategorisch gegen Uploadfilter, weil

  • bis jetzt nur Google über solche, die effektiv funktionieren, verfügt und somit die Macht von Google weiter gestärkt würde. Die Entwicklung eines eigenen Uploadfilters wäre so teuer, dass z.B. auch Wikipedia den Betrieb vorher einstellen müsste, als dass es sich eine solche leisten könnte.
  • sich solche Filter auch irren können. Ich glaube kaum, dass ich in einem solchen Fall schnell bei Youtube anrufen könnte, um ein Missverständnis auszuräumen.
  • nur die Rechte von Grosskonzernen gewahrt würden. Meine Videos, Fotos und Texte schützen zu lassen, würde mich zuviel kosten. Es entsteht also eine Zweiklassengesellschaft.
    siehe unseren Youtube-Kanal.

Wird das neue EU-Urheberrecht eingeführt und würde es konsequent umgesetzt, würde wohl mancher Serverbetreiber sein Geschäft aufgeben.

NZZ: Das von der EU geplante neue Urheberrecht bedroht das freie Internet

Die Billag ist unfair: Ein älterer Artikel zu diesem Thema

Warum nicht gegen Radio- und TV-Gebühren und gegen öffentlich rechtliche Medien bin.

 

 

 

 

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