Allgemeine Geschäftsbedingungen


I. Anwendungsbereich

Selica Media bietet qualitativ hochstehende Dienstleistungen im Mediendesign für Drucksachen, Screenanwendungen wie Internet oder Videoproduktionen an. Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln das Rechtsverhältnis zwischen Selica Media Markus Tofalo und ihren Kunden.
Sie liegen allen Angeboten und Vereinbarungen, schriftlich und mündlich von Selica Media zugrunde. Sie gelten durch Auftragserteilung oder Annahme der Lieferung als anerkannt. Abweichende Bedingungen des Auftraggebers, die von Selica Media nicht ausdrücklich schriftlich anerkannt werden, sind für Selica Media unverbindlich, auch wenn ihnen nicht ausdrücklich widersprochen wurde.


II. Bei Angebot und Lieferung zu beachten
Alle Angebote sind unverbindlich und freibleibend. Die technischen Einzelheiten des Angebotes und von Entwürfen (Farbtöne, Abmessungen, ect.), sind Näherungswerte, welche sich Selica Media bemüht, einzuhalten. Abweichungen innerhalb werkstoff- oder produktionsbedingten, technischen Toleranzen sind zulässig.


III. Liefertermine
Es ist das Ziel von Selica Media, Lieferfristen nach Möglichkeit einzuhalten. Störungen im Betrieb, aus welchen Gründen sie auch entstanden sein mögen, befreien Selica Media auf die Dauer der Störungen von der Lieferfrist. Selica Media hat in diesen Fällen ferner das Recht, ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten.
Fehlen für die Durchführung des Auftrages erforderliche Einzelheiten, beginnen die Lieferfristen erst nach völliger Klärung. Kommt der Auftraggeber mit seinen Verpflichtungen in Verzug, verlängern sich die vereinbarten Lieferfristen entsprechend.
IV. Urherberrecht, Nutzungsrechte, Eigentumsvorbehalt
Ein erteilter Auftrag ist ein Urheberwerkvertrag. Vertragsgegenstand ist die Schaffung des in Auftrag gegebenen Werkes sowie die Einräumung von Nutzungsrechten an diesem Werk. Es gelten die Vorschriften des Werkvertragsrechtes und des Urheberrechtsgesetzes.
Eine Prüfung, ob vom Auftraggeber gelieferte Unterlagen, Fotos, Bilddaten, Entwürfe, Skizzen, Grafikelemente usw. gegen bestehende Urheberrechte, Warenzeichen oder hinterlegte Vorlagen und Muster verstossen, wird von Selica Media nicht durchgeführt. Für alle eingesandten Unterlagen jeglicher Art übernimmt der Auftraggeber die volle Verantwortung hinsichtlich des Reproduktionsrechtes.
An den gestalterischen Arbeiten von Selica Media werden nur Nutzungsrechte eingeräumt, ein Eigentumsrecht wird nicht übertragen.
Eventuell überlassene Originale sind nach angemessener Frist unbeschädigt zurückzugeben, sofern nicht ausdrücklich eine anderslautende Vereinbarung getroffen wurde.

 

V. Datenschutz
Daten, die bei Selica Media anfallen, werden ausschliesslich zur Bearbeitung vopn Kundenanfragen und -aufträgen verwendet. Selica Media gibt Ihre personenbezogenen Informationen grundsätzlich nicht an Dritte weiter.

 

VI. Honorare, Zahlungsfristen
Entwürfe, fertige Produkte sowie die Einräumung des Nutzungsrechtes bilden eine einheitliche Leistung, für die Selica Media ein Honorar berechnet.
Übt der Auftraggeber seine Nutzungsoption nicht aus und werden keine Nutzungsrechte eingeräumt, wird ein Abschlagshonorar berechnet.
Wenn abzusehen ist, dass die tatsächlichen Kosten die, von Selica Media veranschlagten Preise um mehr als 25% übersteigen, wird die Selica Media den Kunden auf die höheren Kosten hinweisen.
Eine unentgeltliche Tätigkeit, insbesondere die kostenfreie Schaffung von Entwürfen ist – sofern mit dem Auftraggeber nicht anders vereinbart (Wettbewerb, Ausschreibung, ect.) – zu keiner Zeit Vertragsbestandteil.
Die Honorare sind gemäss dem auf der Rechnung angegebenen Datum fällig. Sie sind ohne Abzüge zahlbar. Das selbe gilt auch für Arbeiten, die in mehreren Teilen geliefert und berechnet werden. Erstreckt sich die Ausführung eines Auftrages über einen längeren Zeitraum, so können Teilzahlungen entsprechend dem erbrachten Arbeitsaufwand verlangt werden.
Bei Pauschalvereinbarungen gilt: Nachbesserungen und Korrekturen, welche bei Auftragserteilung nicht vereinbart waren, werden zusätzlich nach Aufwand verrechnet.
Sofern begründete Zweifel besteht, dass der Kunde seiner Zahlungspflicht nicht rechtzeitig nachkommen wird, ist Selica Media berechtigt, die Dienstleistungen ruhen zulassen, z.B. eine Website abzuschalten. Für die entstandenen Umtriebe der Deaktivierung und einer Wiederaktivierung der Webseite kann Selica Media CHF 100.- verrechnen.

 

VII. Belegexemplare
Von vervielfältigten Werken sind Selica Media unentgeltliche Belegexemplare zu überlassen, die im Rahmen der Eigenwerbung verwendet werden dürfen.

 

VIII. Haftungsausschluss
Sind Fehler in dem vom Auftraggeber gelieferten Material enthalten oder durch undeutliche Angaben entstanden, gehen diese zu Lasten des Auftraggebers.
Die Begutachtung von zur Ansicht sowie zur Weiterleitung für Vervielfältiger (Druck, Presswerk usw.) gelieferten Daten ect. durch den Auftraggeber entbindet Selica Media von jeder Verantwortung gegenüber nicht beanstandeten Fehlern. Bei mündlicher oder schriftlicher Freigabe von Printaufträgen durch den Auftraggeber gehen eventuelle Fehler in den Drucksachen zu seinen Kosten.
Der Auftraggeber hat die Ware nach Lieferung unverzüglich nach Ausführung zu untersuchen und eine etwaige Mängelrüge sofort schriftlich zu erheben. Zeigt sich ein vorher nicht feststellbarer Mangel später, muss die schriftliche Anzeige unverzüglich nach dessen Entdeckung gemacht werden. Andernfalls gilt die Leistung als genehmigt und weitere Mängelrügen sind ausgeschlossen. Mängel eines Teils der Leistung können nicht zur Beanstandung der gesamten Leistung führen. Bei fristgerecht erhobenen Mängeln entsteht für Selica Media lediglich die Verpflichtung, zur kostenlosen Ersatzleistung unter Ausschluss aller darüber hinausgehenden Ansprüche.
Für Hardware und Software von Drittherstellern, welche in Produkten, insbesondere Websites, enthalten sind und dem Kunden zur Nutzung zur Verfügung gestellt werden, gelten ausschliesslich die Gewährleistungs- und Garantiebestimmungen der jeweiligen Dritthersteller. Für Ausfälle von Software von Drittherstellern kann keine Haftung übernommen werden. Für Updates ist nach der Übernahmen der Website der Kunde verantwortlich.

 

IX. Eigenwerbung
Selica Media behält sich das Recht vor, nach Rücksprache auf allen Druckerzeugnissen das Firmenlogo sowie die (Internet-) Adresse aufzubringen, bzw. bei Internetseiten einen Link zur Selica-Media-Website anzubringen. Wünscht der Auftraggeber keine Kennzeichnung auf seiner Website oder Drucksache, kann der Auftraggeber Selica Media gegen Zahlung von CHF 3'000.- zur Entfernung veranlassen.
Die von Selica Media erstellten Werke können auf der Website von Selica Media als Teil der eigenen Werkschau präsentiert werden.

 

X. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Vereinbarung unwirksam oder unvollständig sein oder sollte die Erfüllung unmöglich werden, so wird hierdurch die Wirksamkeit der übrigen Teile des Vertrages nicht beeinträchtigt. Selica Media und der Kunde verpflichten sich für diesen Fall, unverzüglich die unwirksame Bestimmung durch eine zulässige wirksame Bestimmung zu ersetzen, die nach ihrem Inhalt der ursprünglichen Absicht am nächsten kommt.

 

XI. Gerichtsstand
Der Gerichtsstand ist St.Gallen


St.Gallen, im Oktober 2013